Werberecht und Marketing

Werbung, Marketing, Werbekampagnen

Im Zusammenhang mit dem Werbe- und Marketingrechtbieten unsere Anwälte Beratung für jede erdenkliche Rechtsfrage. Unsere Arbeit umfasst die Unterstützung bei der Begründung von Werbeansprüchen, die Ausarbeitung und Verhandlung von Vereinbarungen, die Unterstützung bei der rechtlichen Einführung von branded E-Commerce, die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Marketing, Werbung, Vertriebs- und Callcentern, Telemarketing, Direktsendungsvertrieb, genehmigungsbasiertem E-Mail-Marketing und Werbemarketing-Dienstleistungen.

Darüber hinaus stehen wir für regulierte Branchen mit premium rechtlichen Dienstleistungen zur Verfügung. Unsere Anwälte kennen sich mit einer Vielzahl komplexer Rechtsfragen aus, die sich in diesen Bereichen stellen, einschließlich regulatorischer Gesetze und Vorschriften, der DSGVO, Urheberrechten, Marken- und Geschäftsgeheimnissen.

Online-Werbung

Kanzlei für Werberecht

Europäische Union

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in der EU für alle Arten von Online-Produkteinführungen und Marketingkampagnen. Wir haben Erfahrung mit internationalen und lokalen Marktplätzen, Social Media.

Einige unsere verbundene werberechtliche Dienstleistungen


Werberecht, Marketing, Medien Rechtsanwalt in Deutschland und Ungarn
Foto: Andrea Leopardi

Promotions Review & Regulatory Requirements

Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen

Inhouse-Schulungen zu Werbestrategien

Advertising Review & Claims Substantiation

Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften selbstregulierender Organisationen und Best Practices

Begründung von Produkt- und Serviceansprüchen

Schulung für interne Rechts-, Marketing- und Produktentwicklungsteams

Gift Cards & Loyalty Programs

Bedingungen, Ablauf, Kündigung

Verwandte Steuerfragen

Agency & Media Agreements

Werbung, Promotionen, PR, Event-Marketing, Agenturverträge für Projekte

Medienagentur- und Technologievereinbarungen, einschließlich Medienkauf, Planung und Vermittlung; Werbedienstleistungen; gezielte Werbung; und Cloud-basierte Plattformen

Vereinbarungen im Zusammenhang mit Marketing und e-Commerce

Sponsorship & Celebrity

Von Werbetreibenden entwickelte Unterhaltungsprogramme

Sponsoring mit Sport-, Musik-, Fernseh- und Filmangeboten

Promi-Befürwortungsvereinbarungen

Advertising Law Disputes

Unlauterer Wettbewerb mit Vorwürfen irreführender Werbung

Amazon-Beschwerden

Sammelklagen von Verbrauchern

Vertretung vor Selbstregulierungsstellen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechts- und Markenfragen in der Werbung

Werberecht – Häufig gestellte Fragen – FAQ

Ist Sponsoring in Ungarn erlaubt?

Die Anzeige des Namens, des Logos, des Produkts oder der Dienstleistung des Sponsors einer öffentlichen Veranstaltung gilt nicht als getarnte Werbung, sofern der Mediendienstleister kein geschäftliches Interesse an einem solchen Erscheinungsbild hat und die Art und Weise des Auftretens dem Sponsor keine unangemessene Bedeutung aufweist.

Müssen Glücksspiele in Ungarn genehmigt werden?

Auf der Grundlage des Glücksspielgesetzes ist keine Genehmigung erforderlich, um Glücksspiele zu bewerben. Ist jedoch ein Werbewettbewerb mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen verbunden, so muss die staatliche Steuerbehörde als Aufsichtsbehörde mindestens zehn Tage im Voraus benachrichtigt werden.

Wann ist eine Benachrichtigung in Ungarn für Promotionen / Spiele nicht erforderlich?

Eine Benachrichtigung ist für Werbeaktionen, die keinen Kauf beinhalten (z. B. nur das Ausfüllen eines Fragebogens), nicht erforderlich. Die Teilnahme muss kostenlos sein, denn wenn der Kunde etwas anderes als den Wert der gekauften Waren zahlen muss, um am Wettbewerb des Zufalls teilzunehmen, wird es als Glücksspiel gelten und als solches von der Steuerbehörde autorisiert werden.

Braucht Glücksspiel in Ungarn eine Genehmigung?

Ja, sie muss von der Steuerbehörde genehmigt werden.