Werbung, Marketing, Werbekampagnen
Im Zusammenhang mit dem Werbe- und Marketingrechtbieten unsere Anwälte Beratung für jede erdenkliche Rechtsfrage. Unsere Arbeit umfasst die Unterstützung bei der Begründung von Werbeansprüchen, die Ausarbeitung und Verhandlung von Vereinbarungen, die Unterstützung bei der rechtlichen Einführung von branded E-Commerce, die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Marketing, Werbung, Vertriebs- und Callcentern, Telemarketing, Direktsendungsvertrieb, genehmigungsbasiertem E-Mail-Marketing und Werbemarketing-Dienstleistungen.
Darüber hinaus stehen wir für regulierte Branchen mit premium rechtlichen Dienstleistungen zur Verfügung. Unsere Anwälte kennen sich mit einer Vielzahl komplexer Rechtsfragen aus, die sich in diesen Bereichen stellen, einschließlich regulatorischer Gesetze und Vorschriften, der DSGVO, Urheberrechten, Marken- und Geschäftsgeheimnissen.
Online-Werbung

Europäische Union
Unsere Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in der EU für alle Arten von Online-Produkteinführungen und Marketingkampagnen. Wir haben Erfahrung mit internationalen und lokalen Marktplätzen, Social Media.
Promotions Review & Regulatory Requirements
Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen
Inhouse-Schulungen zu Werbestrategien
Advertising Review & Claims Substantiation
Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften selbstregulierender Organisationen und Best Practices
Begründung von Produkt- und Serviceansprüchen
Schulung für interne Rechts-, Marketing- und Produktentwicklungsteams
Gift Cards & Loyalty Programs
Bedingungen, Ablauf, Kündigung
Verwandte Steuerfragen
Agency & Media Agreements
Werbung, Promotionen, PR, Event-Marketing, Agenturverträge für Projekte
Medienagentur- und Technologievereinbarungen, einschließlich Medienkauf, Planung und Vermittlung; Werbedienstleistungen; gezielte Werbung; und Cloud-basierte Plattformen
Vereinbarungen im Zusammenhang mit Marketing und e-Commerce
Sponsorship & Celebrity
Von Werbetreibenden entwickelte Unterhaltungsprogramme
Sponsoring mit Sport-, Musik-, Fernseh- und Filmangeboten
Promi-Befürwortungsvereinbarungen
Advertising Law Disputes
Unlauterer Wettbewerb mit Vorwürfen irreführender Werbung
Amazon-Beschwerden
Sammelklagen von Verbrauchern
Vertretung vor Selbstregulierungsstellen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechts- und Markenfragen in der Werbung
Werberecht – Häufig gestellte Fragen – FAQ
Die Anzeige des Namens, des Logos, des Produkts oder der Dienstleistung des Sponsors einer öffentlichen Veranstaltung gilt nicht als getarnte Werbung, sofern der Mediendienstleister kein geschäftliches Interesse an einem solchen Erscheinungsbild hat und die Art und Weise des Auftretens dem Sponsor keine unangemessene Bedeutung aufweist.
Auf der Grundlage des Glücksspielgesetzes ist keine Genehmigung erforderlich, um Glücksspiele zu bewerben. Ist jedoch ein Werbewettbewerb mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen verbunden, so muss die staatliche Steuerbehörde als Aufsichtsbehörde mindestens zehn Tage im Voraus benachrichtigt werden.
Eine Benachrichtigung ist für Werbeaktionen, die keinen Kauf beinhalten (z. B. nur das Ausfüllen eines Fragebogens), nicht erforderlich. Die Teilnahme muss kostenlos sein, denn wenn der Kunde etwas anderes als den Wert der gekauften Waren zahlen muss, um am Wettbewerb des Zufalls teilzunehmen, wird es als Glücksspiel gelten und als solches von der Steuerbehörde autorisiert werden.
Ja, sie muss von der Steuerbehörde genehmigt werden.