Registrierung von Europäischen Marken
Wir sind einer der führenden Anmelder von Unionsmarken in der EU. Wir bieten Rechtsdienstleistungen im Bereich geistiges Eigentum (IP) in Europa an, einschließlich europäischer Markenregistrierungen und damit verbundener juristischen Dienstleistungen. Als EU-Markenanwälten und lokale Markenanwälte bieten wir einen unkomplizierten, persönlichen, nicht-technischen Registrierungsprozess.
Unsere größten Vorteile sind die schnelle Bearbeitungszeit und eine hohe Erfolgsquote. Außerdem schätzen wir die Offenheit gegenüber Kunden, persönliche Kommunikation, klare Preisgestaltung und niedrige Zusatzkosten. Zumindest das ist es, was uns auf dem europäischen IP-Markt auszeichnet. Wir haben ein klares Preismodell, wir versuchen immer, die Kosten genau im Voraus einzuschätzen. Wir hoffen, dass unsere Mandanten mit immer neueren Ideen zur Markenanmeldung zu uns zurückkehren werden.
DAS MARKENREGISTRIERUNGSVERFAHREN IN SECHS SCHRITTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Zuerst Erhalt Ihrer Marke oder Ihres Logos, gefolgt von…
Fertigstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Marke
Danach Zahlung der Gebühr für die Markenanmeldung
Bald danach, eine Markenrecherche (optional)
Markenanmeldung bei der EUIPO online
Im Falle einer reibungslosen Anmeldung, Registrierung der Marke innerhalb von viereinhalb Monaten; Erhalt der elektronischen Eintragungsurkunde von der EUIPO
Die europäische Markenregistrierung im Detail

Gültigkeit
Warum wird es eine europäische Marke genannt? Die europäische Marke wird in folgenden Ländern gültig sein: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden. In Großbritannien: nicht mehr.
Kandidatenländer
Da die EU größer geworden ist, ist die Gültigkeit der europäischen Marke (früher: Gemeinschaftsmarke) immer dem Wachstum gefolgt und hat sich automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Dementsprechend haben wir Grund zu der Annahme, dass sich die europäischen Marken auch auf die neuen Mitglieder der Europäischen Union erstrecken werden. Gegenwärtig sind dies die Kandidatenländer:
- Montenegro
- Nord-Mazedonien
- Serbien
- Albanien
Dies sind Länder, die bereits dabei sind, die EU-Gesetzgebung in nationales Recht zu übernehmen. Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten zählen wir nicht auf die Türkei als Beitrittskandidat.
Beschleunigtes Verfahren
Es gibt ein dringendes Registrierungsverfahren bei der EUIPO, es nennt sich Fast Track. Mit dem Schnellverfahren wird eine Anmeldung erfahrungsgemäß innerhalb von viereinhalb Monaten registriert. Es gibt einige Voraussetzungen für diese Art von beschleunigtem Verfahren, zum Beispiel muss das Warenverzeichnis einigen strengeren Regeln folgen als normalerweise. Außerdem ist eine Vorauszahlung der Gebühren erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie durch die Anforderungen zu führen und Ihnen bei einer schnellen Antragstellung behilflich zu sein.
Das normale Verfahren dauert etwa sechs Monate bis zur Registrierung der europäischen Marke.
Markenrecherche
Bei dem Branding können Sie sich auf Ihre Marktkenntnisse und Ihre Marktrecherche verlassen. Dies ist sehr wichtig. Eine Markenrecherche ist natürlich auch wichtig, aber Sie sollten mit Widersprüchen Ihrer Konkurrenten mit ähnlichen Marken rechnen. Wenn Sie mit dem EU-Markt nicht vertraut sind, können wir Ihnen helfen und einige spezifische Internet-Recherchen durchführen, um mehr über Ihren Mitbewerbern zu erfahren. So werden Sie am Tag der Anmeldung wissen, wie riskant eine EU-Markenanmeldung ist. Letztendlich ist es Ihre Entscheidung, geschäftliche Risiken einzugehen. Es ist unsere Aufgabe, Sie über diese Risiken aufzuklären. Wenn eine Marke riskant ist, können Sie natürlich bis zum Ende der Widerspruchsfrist warten, bevor Sie massiv in sie investieren. In der EU ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Widerspruch eingelegt wird, viel höher als die Wahrscheinlichkeit einer späteren Löschungsklage.
EUROPÄISCHE MARKENGEBÜHREN – KLAR & FIX –
EU-MARKENANMELDUNG IN
EINER KLASSE
EUR 850
Das Zeichen kann eine Wort- oder Bildmarke oder ein spezielleres Zeichen sein
Wir erheben nie Gebühren für die Registrierung der Marke, und auch die EUIPO nicht
Dies ist die gesetzliche Gebühr, die wir als europäische Markengebühr der EUIPO zahlen. Bitte fragen Sie nach unseren Gebühren
MARKENANMELDUNG IN EUROPA IN ZUSÄTZLICHER(N) KLASSE(N)
50 EUR (2. Klasse), 150 EUR (über 2 hinaus)
Dies ist die ermäßigte offizielle EUIPO-Gebühr für die Anmeldung in zwei oder mehr Klassen
Wir berechnen keine versteckten Gebühren, zum Beispiel Gebühren für die Weiterleitung der Eintragungsurkunde
Die Anwaltskosten und die Vertretung vor dem Amt sind nicht inbegriffen
VERLÄNGERUNG EINER EUROPÄISCHEN MARKE IN EINER KLASSE
EUR 850
Unsere Gebühr ist nicht inbegriffen, aber wir erheben nie Gebühren für den Empfang, die Überprüfung oder den Versand der Eintragungsurkunde.
Die offizielle europäische Verlängerungsgebühr umfasst alle vorhersehbaren amtlichen Kosten
ÜBERNAHME DER EUIPO-VERTRETUNG
– bitten Sie um ein Angebot –
Möglich vor oder nach der Anmeldung einer Marke bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Als EUIPO Vertreter werden wir uns bald mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein wettbewerbsfähiges Angebot unterbreiten
PROFESSIONELLE EU-MARKENRECHERCHE
– bitten Sie um ein Angebot –
Die erweiterte Suche umfasst Treffer, die in den Registern der EUIPO und der WIPO verwirrend ähnlich sein können
Gerne prüfen wir mit einer kostenlosen Markenrecherche, ob Ihre Marke bei der EUIPO registriert ist. Diese sollte nur als Ausgangspunkt dienen, da sie ähnliche Marken nicht umfasst
WIDERSPRUCH, LÖSCHUNG, ZURÜCKWEISUNG
– bitten Sie um ein Angebot –
Verteidigung Ihrer Marke und Angriff auf die Marken Ihrer Konkurrenten
Um eine ex officio Ablehnung oder ein Mängelschreiben des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum, zu überwinden
EU Marken – Häufig gestellte Fragen – FAQ
Das Unionsmarkensystem besteht darin, dass dem Inhaber der Marke mit einem einzigen Eintragungsverfahren in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein ausschließliches Recht, eine Marke gewährt wird. Der Schutz dauert 10 Jahre und kann verlängert werden.
Eine nationale Marke ist nur in dem Mitgliedstaat geschützt, in dem sie eingetragen ist, während eine Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht in allen gegenwärtigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten gewährt. Der Anmelder entscheidet selbst, ob er seine Marke auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene eintragen lässt. Internationale Marken sind auch eine Mischung von nationalen und regionalen Marken.
Inhaber von Unionsmarken können alle natürlichen oder juristischen Personen sein, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Inhaber muss nicht unbedingt aus der EU kommen, aber für Anmelder außerhalb der EU, ist ein EU-Vertreter zwingend.
Der Schutz dauert zehn Jahre und kann immer wieder erneuert werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Verlängerung Ihrer Marke behilflich. Wenn Sie eine EU-Marke verlängern möchten, sollten Sie sich zu gegebener Zeit mit uns in Verbindung setzen. Die Verlängerung einer Marke ist nur dann sinnvoll, wenn sie einen kommerziellen Zweck hat. Das Erneuerungsverfahren ist relativ einfach und günstig, allerdings muss auf die Fristen und Formalitäten geachtet werden.
Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Verwendung zwingend vorschreibt. Dem Inhaber einer Marke steht es dennoch frei, diese Symbole zu verwenden, aber erst nach Eintragung, nicht gleich nach der Anmeldung. Sie können dennoch die Marke mit diesen Symbolen anmelden lassen.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Anmeldung nach Marken zu suchen. Mithilfe der Online-Tools des Amtes können Sie zwei Datenbanken des EUIPO nach eingetragenen Marken durchsuchen: eSearch plus und TMview. Da gibt es auch Anweisungen wie man eine Recherche ausführen kann.
Der Schutz einer Unionsmarke wird durch Eintragung erworben. Die Anmeldung einer Unionsmarke berechtigt den Anmelder jedoch dazu, Widerspruch gegen später eingereichte Markenanmeldungen einzulegen, die mit seiner Marke identisch oder dieser ähnlich sind und sich auf identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen beziehen. Darüber hinaus kann eine Markenanmeldung unter anderem der Gegenstand eines Rechtsübergangs und Lizenzen sein. Sie können unter Bedingungen auch die Priorität der Markenanmeldung in Anspruch nehmen.
Nein. Das europäische Markensystem umfasst das Vereinigte Königreich nicht mehr, aber wir können Ihnen helfen, Markenschutz im Vereinigten Königreich zu erlangen.
GM steht für Gemeinschaftsmarke und wurde durch den Begriff Unionsmarke ersetzt.