Unsere Expertise im europäischen Urheberrecht
Das ungarische und das deutsche Urheberrecht unterliegen der Berner Konvention. Dementsprechend ist das Urheberrecht ein juristischer Begriff, der die Rechte beschreibt, die Urheber an ihren literarischen und künstlerischen Werken haben. Die urheberrechtlich geschützten Werke reichen von Büchern, Musik, Gemälden, Skulpturen und Filmen bis hin zu Computerprogrammen, Datenbanken, Werbung, Karten und technischen Zeichnungen.
Unsere Anwaltskanzlei bietet einen umfassenden Service im Bereich der Urheberrechte, der sich mit allen Aspekten der Verwertung und Durchsetzung von Urheberrechten befasst. Unsere Urheberrechtsexperten sind bekannt für ihre klare Interessenvertretung in Urheberrechtsangelegenheiten, für die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten um ihre kommerziellen Ziele zu erreichen.
Einige unserer europäischen Rechtsdienstleistungen für Urheberrechte
Amazon copyright infringement disputes
Amazon wird Einträge entfernen, wenn sie eine Meldung vom Inhaber eines Rechts erhalten, dass sie das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzen könnten. Wir können Ihnen bei dem gesamten Prozess helfen, der mit ein Amazon-Bericht der Verletzung beginnt.
Um Ihr Angebot zu reaktivieren, müssen Sie Folgendes vorlegen: eine Rechnung, ein Autorisierungsschreiben oder einen Lizenzvertrag des Herstellers oder Rechteinhabers, der die Rechtmäßigkeit der Produkte beweist.
Hungarian copyright infringement disputes
Urheberrechtsverletzungen in Ungarn werden in der Regel durch direkte Verhandlung, Mediation, ein Entfernungsprozess oder Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgericht gelöst.
Viele dieser Fälle haben einen grenzüberschreitenden Charakter, so dass die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zuerst überprüft werden muss. Es sollte auch überprüft werden, ob es sich bei der Kopie um ein abgeleitetes Werk handelt und ob dies erlaubt war oder nicht. In jedem Fall wird empfohlen, einen ungarischen Urheberrechtsanwalt zu konsultieren, bevor irgendwelche Vorwürfe erhoben werden.
Hungarian copyright ownership disputes
Ungarische Urheberrechtsverletzungen führen oft zu Eigentumsstreitigkeiten. Es wird empfohlen, diese vor einem Konflikt zu klären und eine solide Rechtsgrundlage für alle Ansprüche zu schaffen. Der Nachweis des Urheberrechts ist sehr wichtig, und es ist ratsam, ein Verfahren dafür mit Hilfe eines Urheberrechtsanwalts zu schaffen: eine vollständige Beweiskette zu bewahren, vom Designprozess bis zur Veröffentlichung, eventuelle Registrierung und tatsächliche Nutzung des Kunstwerks.
Copyright licensing
Ob Sie die kostenlose Nutzung für die Öffentlichkeit zulassen oder sich entscheiden, Ihr Urheberrecht zu monetarisieren, Sie müssen dies der Welt / Ihrem Geschäftspartner mitteilen und die Geschäftsbedingungen klarstellen. Wir können für Sie einen Urheberrechtslizenzvertrag ausarbeiten.
Typische Urheberrechtsvereinbarungen gelten für Buchverlage, Softwareentwickler und Endbenutzer; Fotografen; Werbeagenturen, Medienproduktionsfirmen, Fertigungsunternehmen, um nur einige zu nennen.
Lizenzen können z.B. zeitlich und gebietsbeschränkt, nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht abtretbar und widerruflich lizenziert sein.
Länder der Berner Konvention

Europäisches Urheberrecht – Häufig gestellte Fragen – FAQ
Vor der Berner Konvention galten nationale Urheberrechtsgesetze für Werke, die in jedem Land geschaffen wurden. Zum Beispiel würde ein Werk, das in Ungarn von einem ungarischen Staatsangehörigen veröffentlicht wurde, dort urheberrechtlich geschützt, könnten aber von jedem in Deutschland kopiert und verkauft werden. Um dieses Problem zu lösen, richtete die Berner Konvention 1886 ein internationales Rechtssystem ein. Es hat heute über 170 Parteien, ein wahrhaft globales Urheberrechtsabkommen. Sie hat das System der Gleichbehandlung der Bürger der Berner Union geschaffen.
Das Urheberrecht nach der Berner Konvention ist automatisch; eine formelle Registrierung ist nicht erforderlich. Ungarn ist Vertragspartei der Berner Union, und eine Registrierung des Urheberrechts ist nicht obligatorisch.
Das ungarische Amt für geistiges Eigentum verfügt über ein offizieller Verwahrer, in dem Werke eingereicht und hinterlegt werden können. Diese Art der Urheberrechtsregistrierung ist nur ein Beweis dafür, dass ein bestimmtes Werk von jemandem an einem bestimmten Tag mit einem Urheberrechtsanspruch eingereicht wurde und im Streitfall als Beweis verwendet werden kann.
Nein, Deutschland ist Teil der Berner Union und keine Eintragung des Urheberrechts ist obligatorisch, da die Berner Konvention ein automatisches Urheberrecht ohne formelle Registrierung vorsieht.
Ja, ein Link, auch zu urheberrechtlich geschützten Werken, ist in der Regel harmlos.
Ja, der Umfang der Arbeit spielt keine Rolle. Die Verwendung von Auszügen aus einem Werk unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht.
Wenn Sie ein Video oder Foto von Personen machen, werden Sie der Inhaber des Urheberrechts sein, aber nicht das Porträtrecht besitzen. Das Porträtrecht berechtigt die abgebildete Person, die Veröffentlichung oder das Kopieren des Fotos oder Videos zu untersagen. In vielen Fällen müssen Sie um Erlaubnis bitten, ein Porträt zu veröffentlichen. Das Porträtrecht fällt unter das Urheberrecht.
Die Benutzung der Marke C (= Copyright) hat in Ungarn an sich keine Rechtswirkung. Seine praktische Funktion besteht nur darin, einem bewusst zu machen, dass die Rechte des Autors vorbehalten sind, daher muss eine Lizenz gesucht werden, um das Werk zu nutzen. Darüber hinaus können die bereitgestellten Informationen Hinweise darauf geben, an wen sie sich für die erforderliche Lizenz wenden können.
Der Rechtsinhaber verfügt über eine Vielzahl möglicher Durchsetzungsmöglichkeiten. In Urheberrechtsverletzungen kann ein ungarischer Urheberrechtsanwalt ein Zivil- oder Strafverfahren wählen oder – als Vorbereitung – Zollmaßnahmen umsetzen.
Das ungarische Urheberrechtsgesetz enthält eine Schutzliste, die kinematografische Kreationen, andere audiovisuelle Werke und fotografische Werke umfasst. Da es keine Ausnahmen in Bezug auf die Moral gibt und unter Berücksichtigung der Berücksichtigung, dass die künstlerische Ebene nicht für die Berechtigung zum Urheberrecht beurteilt wird, kann gesagt werden, dass pornografische Werke urheberrechtlich geschützt sind. Das Gesetz LXXVI von 1999 über das Urheberrecht besagt in Artikel 1 Absatz 3, dass „Eine Schöpfung genießt aufgrund ihrer individuellen und ursprünglichen Natur einen Urheberrechtsschutz
aus der intellektuellen Tätigkeit des Autors. Der Schutz darf nicht von quantitativen, qualitativen oder ästhetischen Merkmalen oder einer Beurteilung des Maßstabs der Schöpfung abhängen.“