Patent-Jahresgebühren und Übertragung von Patent
Patent-Jahresgebührenzahlungen und Übertragung von Patenten sind nur zwei unserer Patentdienstleistungen, aber zwei wichtige. Wir sind tätig als Vertreter beim Europäischen Patentamt (EPA), beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Ungarischen Amt für geistiges Eigentum (HIPO). Wir vertreten auch Gebrauchsmuster in Deutschland und Ungarn.
Wir bieten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung und Zahlung von Jahresgebühren für gewerbliche Schutzrechte wie kombinierte IP-Portfolios von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken an. Die Vertreter (oder Vereinigungen von zugelassenen Vertretern) werden vom EPA in getrennten Datenbanken eingetragen. Unsere Kanzlei ist als Vertreter beim EPA registriert und es gibt keine solche Registrierung beim DPMA oder beim HIPO.
Unsere wichtigsten Patent- und Gebrauchsmusterdienste
Patent renewals at the European EPO, at the German DPMA, at the Hungarian HIPO
Wir kümmern uns sorgfältig um jedes einzelne Detail, das an diesem Prozess beteiligt ist, von Erinnerungen über die bevorstehende Patentverlängerung fällige Termine bis hin zur Weiterleitung von Bestätigungen und offiziellen Quittungen und Zertifikaten.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise im IP-Portfoliomanagement sind wir in der Lage, unseren größten Mandanten sehr niedrige Preise anzubieten. Dadurch werden die Gesamtkosten der Bezahlung von Patent-Jahresgebühren reduziert.
Utility model renewals in Germany and in Hungary
In Ungarn und in Deutschland ist der Gebrauchsmusterschutz ein Rechtsschutz für die neuen technischen Lösungen, die nicht das Niveau einer patentierbaren Erfindung erreichen. Aufgrund des Schutzes des Gebrauchsmusters hat der Eigentümer des genannten Schutzes das ausschließliche Recht, das Gebrauchsmuster auszunutzen oder eine andere Person zu lizenzieren, es zu verwerten. Der Schutz hat eine Laufzeit von maximal 10 Jahren, dann wird das Gebrauchsmuster Teil der öffentlichen Domäne.
Das IP-Recht tritt mit der Registrierung in Kraft und gibt Ihnen fast die gleichen Rechte wie ein Patent: ausschließliches Recht, Ihre Erfindung zu verwenden, herzustellen und zu vermarkten. Sie können jeder Person verbieten, dasselbe zu tun. Gebrauchsmuster sind nicht überprüfte IP-Rechte. Während des Eintragungsverfahrens findet keine Prüfung der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der industriellen Anmeldung vor. Aus diesem Grund kann der Schutz von Gebrauchsmustern einfacher, schneller und kostengünstiger als der Patentschutz erhalten werden.
Es gibt Jahresgebühren, um das ungarische Gebrauchsmodell am Register zu erhalten, jedes Jahr. Bei deutschen Gebrauchsmustern sind die Erneuerungen wie folgt: die erste Erneuerung nach drei Jahren; die zweite Wartungsgebühr nach sechs Jahren und die dritte Wartungsgebühr nach acht Jahren.
Patent assignments and utility model assignments
Wir helfen Ihnen, eine Übertragung Ihres Patentportfolios beim EPA oder in Deutschland oder in Ungarn zu registrieren. Sie müssen keine vertraulichen Klauseln des unterliegenden Vertrages veröffentlichen. Die Unterschriften der Vertragsparteien müssen auf den eingereichten Unterlagen als Beweismittel erscheinen. Eine von den Vertragsparteien unterzeichnete Erklärung zur Bestätigung der Übertragung genügt ebenfalls.
Ob die Übertragung während der Anmeldephase oder nach der Registrierung erfolgt, ist keine Beschränkung des Verkaufs oder der Lizenzierung Ihrer Patentrechte. Eine europäische Patentanmeldung oder ein europäisches Patent kann für einen oder mehrere der benannten Vertragsstaaten ganz oder teilweise abgetreten werden.
Change of name, change of patent owner, EPO representative
Gemäß dem Europäischen Patentleitfaden wird auf Antrag eine Namensänderung des Anmelders in das Europäische Patentregister eingetragen, solange die europäische Patentanmeldung oder das Verfahren vor dem EPA anhängig ist und die Rechtsidentität des Anmelders nicht geändert wird. Es müssen relevante Unterlagen vorgelegt werden, die es dem EPA ermöglichen, die Änderung zu überprüfen. Die Registrierung einer Namensänderung ist kostenlos.
Es wird dringend empfohlen, Ihre Daten in den Patentregistern auf dem neuesten Stand zu halten. Jede Änderung des Namens und/oder der Anschrift des Patentinhabers oder seines Vertreters sollte den Patentämtern unverzüglich gemeldet werden, um formale Probleme mit späteren Aufträgen, Lizenzen, Patentverletzungen zu vermeiden.
Patent litigation lawyer in Hungary
Ungarische Patentanwälte sind Spezialisten für geistiges Eigentum, Marken, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechtsgesetze und Patente. Wir vertreten Urheber oder Unternehmen im Patentvollstreckungsverfahren, unterstützen Patentgenehmigungen und Verletzungsverfahren und fungieren als Prozessbevollmächtigte, um die Rechte unseres Mandanten an einer Erfindung zu schützen. Rechtsberatung zu wertvollen Rechten an geistigem Eigentum wie Patenten, technischen Daten, Geschäftsgeheimnissen, Lizenzen, Urheberrechten und Marken. Wir interpretieren Gesetze und Vorschriften für geistiges Eigentum von Mandanten; wir sammeln Beweismittel. Ungarische Patentanwälte können dazu komplexe technische Informationen erklären, und klären. Wir bieten Mandanten eine rechtliche Vertretung in Gerichtsverfahren in Fragen des geistigen Eigentums und bieten den Schutz des geistigen Eigentums der Mandanten durch die Durchsetzung gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Verpflichtungen.
Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation

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Patentrecht – Häufig gestellte Fragen – FAQ
Ein Patent ist ein Monopol für die Verwendung einer technischen Lösung. Ein Patent ist ein bei einem Patentamt eingetragenes ausschließliches Recht für eine Erfindung, bei der es sich um ein Produkt oder ein Verfahren handelt, das eine neue technische Lösung für eine Aufgabe bietet. Um ein Patent zu erhalten, müssen technische Informationen über die Erfindung in einer Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Jahresgebühren für eine europäische Patentanmeldung für das kommende Jahr werden am letzten Tag des Monats fällig, der den Jahrestag der Einreichung der europäischen Patentanmeldung enthält. Die Jahresgebühr für das dritte Jahr kann bis zu sechs Monate vor Fälligkeit entrichtet werden. Alle anderen Jahresgebühren dürfen nicht mehr als drei Monate vor Fälligkeit wirksam entrichtet werden. Jahresgebührenzahlungen, die vor den zulässigen Vorauszahlungsfristen geleistet werden, sind ungültig.